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   BGH, 14.07.1966 - III ZR 208/64   

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https://dejure.org/1966,5438
BGH, 14.07.1966 - III ZR 208/64 (https://dejure.org/1966,5438)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1966 - III ZR 208/64 (https://dejure.org/1966,5438)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1966 - III ZR 208/64 (https://dejure.org/1966,5438)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.03.1964 - III ZR 85/63

    Abgabe eines Verfahrens innerhalb der Kammer für Baulandsachen an anderen Kammern

    Auszug aus BGH, 14.07.1966 - III ZR 208/64
    Selbst wenn die Parteien hätten, nachdem die Klage als Antrag auf gerichtliche Entscheidung gilt, vereinbaren können, daß statt des Verfahrens nach dem Bundesbaugesetz ein Verfahren nach der Zivilprozeßordnung durchgeführt werden solle, und selbst wenn dem keine Bedeutung beigelegt würde, daß statt der Spruchkörper für Baulandsachen die ordentlichen Zivilkammern und Zivilsenate entschieden haben (vgl. dazu BGHZ 41, 249 [BGH 16.03.1964 - III ZR 85/63]), so bleibt doch folgender durch Vereinbarung der Parteien nicht zu beseitigender Mangel: In dem Verfahren nach dem Bundesbaugesetz hätten gemäß § 162 BBauG als Beteiligte mindestens auch die Eigentümer und die Enteignungsbehörde zugezogen werden müssen.
  • BGH, 27.11.1969 - III ZR 25/69

    Frage der Anwendbarkeit des Bundesbaugesetzes (BBauG) oder des

    Der jetzt erkennende Senat hat ohne weitere Begründung in den Urteilen vom 4. Juni 1962 - III ZR 163/61 - S. 15 und 14. Juli 1966 - III ZR 208/64 - das erstere angenommen, während das Bundesverwaltungsgericht in NJW 1964, 1487 [BVerwG 25.02.1964 - I C 88/63] ebenfalls ohne nähere Begründung die andere Ansicht vertreten hat.
  • BGH, 16.11.1970 - III ZR 40/68

    Entschädigung wegen einer vorübergehenden faktischen Bausperre - Einführung der

    Auch geht es um die Zulässigkeit des Verfahrens; ein sich hierauf beziehender Verfahrensfehler ist an sich von Amts wegen zu beachten und kann durch das Unterlassen von Rügen seitens einer Partei grundsätzlich nicht geheilt werden (vgl. Urteil vom 14. Juli 1966 - III ZR 208/64 S. 6).
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